Mitglieder

Vorstand

Dr. Kristina Calvert

Erste Vorsitzende

Dr. Christian Gefert

2. Beisitzer

Dr. Anna Katharina Hausberg

Zweite Vorsitzende

Mona Harry

Mitglied

Jutta Kinscher

Schatzmeisterin

Stefanie Paarmann

1. Beisitzerin

Statuten

Auszug aus der Vereinssatzung:

§2 Zweck

1. Es ist das Ziel des Vereins, den Respekt vor den Gedanken der Kinder zu fördern. Ihre demokratischen Sozialkompetenzen sollen gestärkt werden.

2. Der Verein möchte zur Konzeption von Bildungsinhalten und Entwicklung von Methoden beitragen, die das Philosophieren mit Kindern als durchgängiges Bildungsprinzip bekannt machen, vertiefen und implementieren.

3. Der Vereinszweck wird durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

- Konzeption und Ausarbeitung von Projekten, die geeignet sind, Kindern mit dem philosophischen Denken - verstanden als selber denken, vom anderen her denken, weiter denken vertraut zu machen. Dabei trägt der Verein zur Persönlichkeitsbildung der Kinder bei.

- Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen, Konferenzen, Seminaren und Foren, die der Information und Weiterbildung von Interessierten dienen. Themenschwerpunkt soll dabei das Philosophieren mit Kindern sein.

- Veröffentlichungen von Broschüren und Büchern, Artikeln oder anderen Hilfen für das Philosophieren mit Kindern.

- Der Verein kann sich mit anderen Vereinen, die gleiche Zwecke verfolgen, solidarisieren und Netzwerke etablieren.

- Der Verein macht keine Unterschiede bei der Beurteilung von Weltanschauungen und Religionen seiner Mitglieder, soweit sie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet sind.


§3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt aussschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abschnitte 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung.

2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstig werden.

4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.


§4 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die sich mit Erziehung und Bildung von Kindern direkt beschäftigt oder die Ziele des Vereins akzeptiert.

2. Über Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.

3. Personen, die den Verein geistig und / oder materiell unterstützen, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

 

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